Einreise nach Paraguay

Einreisebestimmungen und Daueraufenthaltsgenehmigung (CEDULA)

Anflug auf Asuncio´n, die Hauptstadt von Paraguay


Die Einreise nach Paraguay war immer sehr einfach und mit vergleichsweise geringen Kosten verbunden. Das ist bis heute so, soll aber ggf. geändert werden. Wer also mit dem Gedanken spielt auszuwandern, sei es temporär oder dauerhaft, sollte sich nicht mehr zu viel Zeit lassen.

Früher kamen viele zu einem kurzen Urlaub in das Land und machten dabei das sogenannte CEDULA, also die permanente Aufenthaltsgenehmigung, mit dem Ziel, wenn es einmal sein muss, einfach auswandern zu können, wann immer man will. Wegen Corona wird das alles aber nicht gerade einfacher.

Wie gehe ich bei der Einreise vor?

Einreise ohne Visum

Die Einreise nach Paraguay ist einfach. Du kaufst Dir ein Ticket und fliegst mit einem gültigen Pass ins Land. Dort hast Du dann auch ohne Visum die Möglichkeit, Dich bis zu 90 Tagen aufzuhalten. Danach muss man das Land verlassen, kann aber gleich wieder zurückkehren.

 

Hier und im folgenden interessiert uns aber vor allem die CEDULA, also die permanente Aufenthaltsgenehmigung.

Daueraufenthaltsgenehmigung

Im Folgenden reden wir nur von der CEDULA, also der permanenten Aufenthaltsgenehmigung für Paraguay. Sie zu erlangen, ist einfacher, als es auf den ersten Blick aussieht.

  1. Im Großen und Ganzen müsst Ihr zuerst Eure Papiere zusammenbringen, wie weiter unten beschrieben.
  2. Dann geht Ihr damit zur Botschaft oder dem für Euch zuständigen Konsulat (könnt Ihr bei der Botschaft anfragen oder weiter unten nachschauen) und klärt, ob alles so richtig ist oder reicht die Unterlagen gleich schriftlich ein. Es ist wichtig, dass man sich an alle unten folgenden Details hält, um Verzögerungen zu vermeiden.
  3. Dann nehmt Ihr mit uns Kontakt auf und wir stellen Euch einen versierten, deutschsprachigen Einreisehelfer zur Seite, der schon uns damals ins Land gebracht hat. Man kann das auch selber machen, was aber keineswegs empfehlenswert ist, denn wenn Ihr mit den Papieren hier ankommt und dann von einer Behörde zur anderen müsst, wird dass eine Odyssee, die Ihr nie wieder vergessen werdet und es kann Wochen bis Monate dauern.
    Der Agent macht das mit Euch meist am Tage der Ankunft oder kurz darauf und klappert mit Euch alle notwendigen Behörden binnen eines Tages ab - fertig!

In Paraguay angekommen, benötigt Ihr 5.000 Euro, die bei der staatlichen Bank als Deposit hinterlegt werden müssen. Ihr bekommt sie zurück, sobald das CEDULA ausgestellt ist und natürlich auch dann, wenn Ihr doch wieder nach Hause fahren wollt.

Wenn Ihr die Unterlagen, die unten beschrieben sind, einreicht, dann beachtet bitte folgendes:

  1. alle Dokumente im Original und vorbeglaubigt oder überbegaubigt
  2. alle Dokumente in Kopie
  3. Anschreiben an die Botschat mit Eurer Mail Adresse zur Mitteilung von Gebühren und evtl. Rückfragen
  4. ein ausreichend frankierter Rückumschlag als einfaches Einschreiben mit Eurer Adresse darauf. Das Konsulat übernimmt weder die Postgebühren noch die Verantwortung für auf dem Postweg verlorengegange Dokumente.

 

Je nachdem, in welchem Bundesland Ihr lebt, ist die Botschaft oder eines der Konsulate für Euch zuständig. Erfragt dies zur Sicherheit am besten noch einmal mit einem schlichten Anruf bei der Botschaft oder einem der unten genannten Konsulate.


Vertretungen des Staates Paraguay

Die Adresse der Botschaft

Botschaft der Republik Paraguay

Konsularabteilung
Hardenbergstrasse 12
10623 BERLIN

 

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 9:30 bis 13:00 Uhr

 

Tel. +49(30)319986-12
E-Mail consulado@embapar.de

 

Die Adressen der Konsulate


Konsulat für die Länder:

Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen

 

 

Generalkonsulat der Republik Paraguay

 

Bockenheimer Landstraße 51-53
60325 Frankfurt am Main

 

Tel. +49 69 977 836 15

Fax +49 69 979 466 32

E-Mail
congralpy@congralpy.de

Öffnungszeiten
Mo.-Fr.

09.30 - 13.00 Uhr


Konsulat für die Länder:

Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

 

 

Honorargeneralkonsul der Republik Paraguay

Neumühlen 9

22763 Hamburg

Tel. +49 40 986 601 740

Fax +49 40 986 601 744
E-Mail
conhonparaguay@gmx.com

Öffnungszeiten
Mo. - Fr.

09.00 - 17.00 Uhr


Konsulat für die Länder:

Bayern und Thüringen

 

 

Honorarkonsul der Republik Paraguay

Bombardstraße 12

82031 München-Grünwald

Tel. +49 89 693 795 26

Fax +49 89 693 795 27
E-Mail
normastengel@paraguay.de


Öffnungszeiten
Mo. - Do.

09.00 - 12.00 Uhr


Konsulat für die Länder:

Baden-Württemberg

 

 

Honorarkonsul der Republik Paraguay

Am Hauptbahnhof 9

70173 Stuttgart

 

Tel. +49 711 722 331 50

Fax +49 711 722 331 51

Öffnungszeiten
Mo. - Fr.

10.00 - 13.00 Uhr



Die benötigten Dokumente

Zum Auswandern und zum Erhalt der CEDULA benötigt Ihr folgende Unterlagen:

Ist der Entschuss erst einmal gefasst, temporär oder für immer nach Paraguay auszuwandern, so benötigt Ihr folgende Dokumte:

 

1. Internationale Geburtsurkunde

  • nur im Original einreichen!
  • überbeglaubigt oder vom örtlichen Amt, dem Regierungspräsidenten, dem Präsidenten des Verwaltungsbezirks bzw. der Bezirksregierung vorbeglaubigt
  • Ausstellungsdatum: nicht älter als 2010 (andernfalls müsst Ihr eine neue beantragen)

Auszüge aus dem Familienstammbuch werden nicht akzeptiert!

 

 

2. Polizeiliches Führungszeugnis

  • nur im Original einreichen!
  • bei der Beantragung müsst Ihr angeben, dass es "Überbeglaubigt" sein muss!
  • es darf nicht älter als 3 Monate sein!

Ihr erhaltet es beim Bundesamt für Justiz (Adenauerallee 99 – 103, 53115 Bonn)


3. Heiratsurkunde, sofern verheitratet

  • nur im Original einreichen!
  • überbeglaubigt oder vom örtlichen Amt, dem Regierungspräsidenten, dem Präsidenten des Verwaltungsbezirks bzw. der Bezirksregierung vorbeglaubigt
  • Ausstellungsdatum: nicht älter als 2010

Auszüge aus dem Familienstammbuch werden nicht akzeptiert!

 


4. Scheidungsurteil, sofern geschieden

  • nur im Original einreichen!
  • mit aktualisierter Unterschrift des Amtsgerichtes bzw. des Landgerichtes

 

 

5. Rentenbescheid, sofern Rentner

  • Nur im Original einreichen!
  • vom Regierungspräsidenten, dem Präsidenten des Verwaltungsbezirks bzw. der Bezirksregierung vorbeglaubigt. Bitte informiert Euch bei der Botschaft oder dem Konsulat.

 

 

6. Bei Minderjährigen, wenn ein Elternteil nicht mitreist

 


7. Einfuhr von Haustieren

  • Gesundheitsbescheinigung des Tieres
  • vorbeglaubigt vom Veterinäramt und vom Regierungspräsidenten oder Präsidenten des Verwaltungsbezirks bzw. der Bezirksregierung

Nach der Gesundheitsuntersuchung habt Ihr 30 Tage Zeit, um mit den Tieren in Paraguay einzureisen.

 


8. Güterntransport (Umzug mit Container)

  • Packliste im Original, geheftet und unterschrieben durch den Eigentümer bzw. die Speditionsfirma auf allen Seiten

Da in der Regel ohnehin eine Spedition angeheuert werden muss, empfiehlt es sich, die Details mir ihr abzusprechen.

Tipp zum Container: macht Fotos von den einzelnen Etappen beim Packen des Containers. Beim Auslösen aus dem Hafen ist das sehr hilfreich, wenn die Beamten dort sehen, was wie eingeladen wurde. Bei gewissem Misstrauen kann es nämlich passieren, dass man beim Auslösen des Containers beim Zoll alles auspacken muss und dann alleine wieder einpacken darf.


Wichtig!

Die oben gemachten Angaben zum Auswandern nach Paraguay sind zum Zeitpunkt der Niederschrift aktuell. Es kann sich aber immer etwas ändern. Darum erkundigt Euch auch immer noch einmal bei der Botschaft von Paraguay oder den für Euch zuständigen Konsulaten (s. weiter oben).
Wir übernehmen hier keine Garantie.